Ich wurde durch Norbert, DC6UW und Joe, DL3ARM (leider 2024 verstorben) für das Lichtsprechen infiziert.
Der Arbeitskreis Amateurfunk und Telekmmunikation in der Schule e.V. AATiS hat in seinem Praxisheft Nr. 22 ein entsprechendes Lichtsprech-Projekt vorgestellt. Dieses Projekt beinhaltet ein kompletten Sender und Empfänger. Der Preis ist besonders lockend.
Das Prinzip besteht darin eine LED (bei 630nm) mittels Töne (Sprache, Morsezeichen) zu modulieren und diesen „roten“ Strahl weit zu senden. Dort befindet sich ein Empfänger, der diese „flackernde“ LED wieder dekodieren kann. Das „flackern“ sieht man beim Lichtsprechen natürlich nicht.
von DL1RLB
Also muss immer eine direkte Sichtverbindung vorhanden sein.
Mein derzeitiger Bauplan sieht folgendes vor. Eine Linse mit 10cm Durchmesser und ein Abflussrohr. Auf die Holzscheibe soll der Bausatz montiert werden und in der Mitte ein Loch für die LED. Die Scheibe soll bis in den Brennpunkt verschoben werden. Die Linsen sind schon bestellt.
Abhängig von der Brennweite werde ich mir die Rohre kaufen.
Weitere Themen werden die Montage sein. Ein Sender und ein Empfänger auf ein Träger. Dieser Bausatz auf ein Stativ muss justierbar sein. na mal sehen wie es weiter geht.
Weitere Fotos findet ihr hier.
73, Lutz DL1RLB
Mein Name ist Holger Ruf und ich wohne in Bad Freienwalde.
Mein SWL Kennzeichen ist DE4HLR. (DOK Y36)
Seid 1974 ist das Radiobasteln und die Elektronik mein Hobby!
Ich habe eine Frage zum Thema Lichtsprechen.
Wie ist es hier in Deutschland eigentlich rechtlich geregelt,
wenn man mit der Hilfe des „Elise-AS802“ oder auch selbst entwickelten anderen Schaltungen im Freien Experimente mit dem Einsatz von Optiken über „größere“ Entfernungen macht?
Wird eine Amateurfunklizenz oder auch eine eventuelle Zusatzgenehmigung seitens der Bundesnetzagentur benötigt?
Man findet keinerlei konkrete Aussagen zu diesem Thema.
Denn Reichweiten von über 10 bis 15 Km sind absolut möglich!!!
Mit freundlichen Grüßen
Holger Ruf
Hallo Rolf,
mir hat mal jemand erzählt dass für das Lichtsprechen keine Genehmigung notwendig ist. Ob das wirklich so ist kann ich nicht sagen.
Er hat nur auf die Leistung (Laser) hingewiesen. Da gibt es in DL Bestimmungen.